Die fortschreitende Digitalisierung der Gesellschaft lässt insbesondere das Rechtsgebiet rund um die Informationstechnik immer wichtiger werden. Nahezu jeder Mensch bewegt sich bereits heute täglich im Internet und ist daher vielen besonderen Regelungen unterworfen. Dennoch sind sich die meisten Deutschen noch immer nicht über die Bedeutung dieses Bereichs bewusst und unterschätzen weitreichende rechtliche Beschlüsse.
Was ist das IT Recht?
Bei dem IT Recht handelt es sich um einen fachgebietsübergreifenden Bereich der Rechtswissenschaften. Die Begrifflichkeit „Informationstechnologierecht“ (IT-Recht) konnte sich erst kürzlich etablieren. Vorher wurde dieses Gebiet meist als Computerrecht oder EDV-Recht bezeichnet. Beide Begriffe sind vor allem auf die aufkommenden Rechtsfragen über Computerprogramme in den 1980er Jahren zurückzuführen.
Mit der steigenden Beliebtheit des Internets während der 1990er Jahre wurde zunehmend von Internetrecht oder Multimediarecht gesprochen. Da diese jedoch lediglich einen Teilbereich des sich neu bildenden Rechtsgebiets ausreichend beschrieben, gingen Experten später zum aktuellen Begriff über. Heute werden viele Aspekte des öffentlichen, privaten und unternehmerischen Lebens durch informationstechnologische Prozesse beeinflusst.
Aus diesem Grund beschäftigt sich das moderne IT-Recht mit rechtlichen Fragen bezüglich der sozialen Netzwerke, des Internets der Dinge und des Cloud-Computings. Darüber hinaus stehen jedoch auch Big Data und digitale Produktpiraterie im Zentrum der Betrachtungen.
Eine gesetzliche Querschnittsrechtsmaterie
Aktuell gibt es in Deutschland noch keine gesetzliche Definition des IT-Rechts. Die meisten informationstechnischen Prozesse durchziehen bereits sämtliche Lebensbereiche der Menschen. Aus diesem Grund ist es grundsätzlich nicht möglich, eine gültige Legaldefinition zu formulieren.
Während vor einigen Jahren der Kauf eines Produktes noch bei einem Händler vor Ort durchgeführt wurde, können Artikel heute überall online bestellt werden. Dadurch handelt es sich nicht mehr um einen gewöhnlichen Kauf ohne fachübergreifende Berührungspunkte. Auf diese Weise zieht sich das IT-Recht durch alle modernen Lebensbereiche und muss daher als Querschnittsrechtsmaterie behandelt werden. Häufig wird es auch als das Recht aller Lebenssachverhalte bezeichnet, die direkt mit den Mechanismen der elektronischen Datenverarbeitung zusammenhängen.
Gibt es bereits spezielle IT-Gesetze?
Die Einstufung als Querschnittsrechtsmaterie hat zahlreiche rechtliche Auswirkungen. Entscheidend ist jedoch, dass das IT-Recht als solche über keine eigenständigen Gesetze verfügt. Stattdessen müssen sich Spezialisten für IT-Recht mit sämtlichen gültigen Gesetzen beschäftigen, um die für ihr Sachgebiet relevanten Regelungen zu finden. Häufig werden die vor vielen Jahren für die analogen Lebensbereiche geschaffenen Vorschriften auch auf die digitale Welt angewendet.
Dies ist insbesondere bei zivilrechtlichen Fragen wie einem Kauf-, Werk- oder Dienstleistungsvertrag der Fall. Sämtliche für einen digitalen Abschluss dieser Verträge anzuwendenden Gesetze finden sich im BGB. Darüber hinaus gibt es ebenfalls zahlreiche Gesetze 615-544-8639 , die als IT-Spezialgesetze bezeichnet werden. Unter anderem gehört dazu das Telemediengesetz (TMG). Dort wurden neben der Impressumspflicht auch Regelungen über das Widerrufsrecht im Online-Handel oder den Datenschutz getroffen. Weiterhin wurden dem Strafgesetzbuch gesonderte Gesetze gegen Datensabotage und digitalen Betrug hinzugefügt. Schließlich prägen heute auch die europäischen Verbraucherrechterichtlinien die Vorgaben des deutschen IT-Rechts.